Es richtet sich an alle gemeinnützigen Vereine - etwa aus den Bereichen Sport, Kultur, Naturschutz sowie bildende Vereine und andere Initiativen mit bürgerschaftlichem Engagement, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden.
Sie können ab 1. Mai 2020 bis zu 10.000 Euro Unterstützung erhalten. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge der gemeinnützigen Vereine seien die jeweiligen Ministerien, für Kulturvereine also beispielsweise das Wissenschaftsministerium. Infos und Antragsformulare dazu gibt es hier: https://bit.ly/3eEnypK
Wirtschaftlich betriebene Vereine können dagegen wie bisher die Soforthilfen für Unternehmen beantragen. Voraussetzung ist aber, dass diese wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind. Das betrifft Vereine, deren Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 22 BGB).
Vereine, die Fragen zur Antragstellung haben, erhalten Hilfe bei Ansprechpartner Michael Benner (wirtschaft@herborn.de , 02772/708-220 bzw. 0151/12677742).